|
| Insurance |
 |
|
|
| |
|
|  |  | Gerade Menschen ab 50 Jahren müssen häufiger mal ins Spital - sei es aufgrund eines Unfalls oder wegen einer Krankheit. Durch den Gold Care Plan erhalten Sie: - EUR 30,- für jeden Tag, den Sie im Spital verbringen müssen
(bei Unfall ab dem 1.Tag; bei Krankheit ab dem 4. Tag) - Ein einmaliges Genesungsgeld von EUR 400,- , wenn Ihr Spitalaufenthalt länger als 21 Tage dauert und Sie danach mindestens 14 Tage auf fremde Hilfe angewiesen sind.
- Zusätzlich unterstützen wir Sie mit Assistance-Leistungen und organisieren z.B. die Versorgung Ihres Haustieres während Ihres Spitalaufenthaltes.
Mit dem Gold Care Plan treffen Sie eine sinnvolle Vorsorge, um im Falle eines Falles Ihren erhöhten Finanzbedarf decken zu können. Selbstverständlich können Sie auch Ihren Lebenspartner mitversichern.
Weitere Vorteile: - 24-Stunden täglich Service
- weltweite Deckung
- Kurze Kündigungsfrist
|
|  |  | Prämienübersicht |  |  |  | Altersgruppe und Monatsprämie pro Person:
51 - 60 Jahre: EUR 11,50 61 - 65 Jahre: EUR 13,70 66 - 70 Jahre: EUR 22,10 71 - 80 Jahre: EUR 34,80 81Jahre und älter: EUR 68,00
Die gegenseitigen Pflichten regeln sich nach dem Antrag, dem Zertifikat, den Wichtigen Hinweisen, den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Das Höchsteintrittsalter beträgt 75, das Mindesteintrittsalter 51 Jahre. Über das 86. Lebensjahr des Versicherten hinaus kann die Versicherung in der Regel zu den vereinbarten Bedingungen nicht fortgeführt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr unter der Rufnummer 0800 900 951 zur Verfügung. |
|  |  | Wichtige Hinweise |  |  |  | Vertragsdauer Das Versicherungsverhältnis wird zunächst für die Dauer eines Monats abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend von Monat zu Monat, wenn es nicht schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigung. Allgemein Im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses ist American Express berechtigt, personenbezogene Daten an andere American Express Gesellschaften und ACE Europe zu übermitteln und durch diese verarbeiten zu lassen.
Nicht versichert sind Unfälle: a) bei Benützung von Luftfahrzeugen (Fluggeräten) ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen, Para- und Hängegleiten; b) als Luftfahrzeugführer oder sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; c) bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ausgeübten beruflichen Tätigkeit; d) bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben auf dem Gebiet des Schilaufens, Schispringens, Bob-, Schibob- oder Skeletonfahrens sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen.
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. Der für dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke seit Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag wird zurückgezahlt. Sofern ACE Europe keine bezugsberechtigte(n) Person(en) namhaft gemacht werden, fällt die Versicherungsleistung der Verlassenschaft zu. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Republik Österreich Anwendung. Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Finanzen, Abtl. Versicherungsaufsicht, Johannesgasse 14, A-1015 Wien. | |
|
|
|
|
|
|
| |
|